Energiewende und Bürgerbeteiligung

Ziel der Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG ist die Förderung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Kreis Steinfurt. Dafür setzt die Genossenschaft Projekte im Bereich erneuerbarer Energien um und beteiligt die Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende. Die Genossenschaft richtet ihr Handeln strikt nach den LEITLINIEN BÜRGERENERGIE des Kreises Steinfurt aus.

Aktuell besitzt die Genossenschaft zwei Beteiligungen an Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt und plant die Belegung von zwei Dachflächen, die ihr vom Kreis Steinfurt zur Verfügung gestellt werden. Weitere Projekte sind in Planung. Wenn Sie Projektideen haben, kommen Sie gerne auf uns zu! (KONTAKT)

Hinter der Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft stehen aktuell über 2000 Mitglieder aus dem Kreis Steinfurt. 

Zum aktuellen Zeitpunkt werden keine weiteren Genossenschaftsanteile ausgegeben. Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, schreiben Sie uns jedoch gerne eine Nachricht (KONTAKT).

 

Generalversammlung der Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG am 22.04.2024

Am Montag, den 22. April 2024 um 19:00 Uhr findet in der Stadthalle Rheine, Humboldtplatz 10, 48429 Rheine, die Generalversammlung der Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG statt. Mitglieder der Genossenschaft wurden per E-Mail über die Tagesordnung sowie den weiteren Ablauf informiert. Sollten Sie Mitglied der Genossenschaft sein und keine Informationen erhalten haben, melden Sie sich bitte unter info@energieland-kreis-steinfurt-beg.de. Der Einlass zur Generalversammlung ist Mitgliedern der Genossenschaft vorbehalten.

 

Unser Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat berufen.

Aktuell besteht der Vorstand aus, v. l. Theresa Ungru (u.a. Bürgerwindpark Hörstel), Sven Kiesow (Arbeitskreis Erneuerbare Energien Ibbenbüren), Silke Wesselmann (Leiterin des Amts für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Kreis Steinfurt). Christian Twilling (Kreissparkasse Steinfurt) und Alexander Horstmann (Volksbank im Münsterland).


Unser Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat beruft den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung der Genossenschaft. Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Generalversammlung der Mitglieder gewählt oder laut Satzung in den Aufsichtsrat entsandt.

Aktuell besteht der Aufsichtsrat aus, v. l.: Jörg Tiemann (u.a. Bürgerwindpark Hollich), Bernhard Wolbring (u.a. Bioenergie Steinfurt), Mareike Lölfer (Kreislandwirtin bei der Landwirtschaftskammer), Bernhard Wieker (u.a. Bürgerwindpark Hörstel), Franz-Georg Koers (Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Kreisverband Steinfurt) und Carsten Rehers (Leitender Kreisbaudirektor, Kreis Steinfurt).

 

Mitgliedschaft

 

Projekte

BÜRGERWINDPARK HÖRSTEL

Die Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG ist seit dem 20.12.2022 mit 197.000 Euro Kommanditistin des Bürgerwindparks Hörstel. Die Bürgerwind Hörstel GmbH und Co. KG fasst die drei Windstandorte in Riesenbeck-Lage, Riesenbeck-Birgte und Dreierwalde-Uthuisen zusammen und betreibt seit 2017/2018 insgesamt 13 Windenergieanlagen.

ANLAGENDETAILS

  • Anzahl Windenergieanlagen (WEA): 13
  • Typen WEA: GE 3.2-130 (4 WEA), E-141 EP4 (9 WEA)
  • Gesamtinvestition: 79 Millionen Euro
  • Nennleistung: 50,6 MW
  • CO2 Einsparung: 84,6 Millionen kg CO2 pro Jahr

BÜRGERWINDPARK ALTENRHEINE

Die Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG ist seit dem 01.01.2023 mit 20.000 Euro Kommanditistin des Bürgerwindparks Altenrheine. Die Bürgerwind Altenrheine GmbH und Co. KG umfasst fünf Windenergieanlagen.

ANLAGENDETAILS

  • Anzahl Windenergieanlagen (WEA): 5
  • Typen WEA: GE 3.2-130
  • Gesamtinvestition: 25,4 Millionen Euro
  • Nennleistung: 16 MW
  • CO2 Einsparung: 30 Millionen kg CO2 pro Jahr

DACH PV-PROJEKTE

Der Kreis Steinfurt stellt der Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG an zwei Standorten Dachflächen zur Verfügung, um diese mit Photovoltaik zu belegen. Die Belegung der Dachflächen befindet sich aktuell in der Planungsphase.

WEITERE PROJEKTE

Die Energieland Kreis Steinfurt Bürgerenergiegenossenschaft eG ist auf der Suche nach weiteren Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien im Kreis Steinfurt. MELDEN Sie sich gerne bei uns!

 

Service

 

Fragen und Antworten - FAQ


Allgemeines

Können auch Unternehmen investieren?

Ja, auch juristische Personen sind zur Zeichnung berechtigt.

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied in der Genossenschaft werden?

Mitglieder können Privatpersonen („natürliche Personen“) und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften sein. Mitglieder sollen ihren Firmensitz oder ihren Erstwohnsitz im Kreis Steinfurt haben. Der Vorstand der Genossenschaft entscheidet immer über die Zulassung zur Genossenschaft.

Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?

Sie können ab 500 Euro Mitglied der Genossenschaft werden. Den genauen Betrag Ihres Investitionswunschs bzw. der zu zeichnenden Geschäftsanteile können Sie direkt in unserem Online-Portal anmelden.

Wie kann ich in der Genossenschaft mitarbeiten oder diese unterstützen?

Als Mitglied in der Genossenschaft haben Sie – unabhängig von der Höhe Ihres Geschäftsanteils – eine Stimme in der Generalversammlung. Auf der Generalversammlung können Sie sich auch als Aufsichtsrat zur Wahl stellen. Wenn Sie sich in der Projekt- oder Mitgliederakquise oder auf sonstige Art in der Genossenschaft einbringen möchten MELDEN Sie sich gerne!

Wie viel Geld kann ich maximal in die Genossenschaft investieren?

Das insgesamt benötigte Kapital wird vom Vorstand der Genossenschaft festgelegt und hängt von den konkret geplanten Projekten ab. Alle Interessierten können Ihren Wunschbetrag eingeben. Dieser Wunschbetrag muss ein Vielfaches von 500 Euro sein, also 1.000, 1.500, 2.000, 2.500 Euro usw.

Was passiert, wenn zu viele Personen Mitglieder der Genossenschaft werden möchten?

Wenn mehr Kapital angeboten wird als aktuell benötigt, wird einer möglichst großen Anzahl an Personen und Institutionen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft angeboten. Für die Genossenschaft ist es in dem Fall wichtiger, einer großen Anzahl an Personen die Mitgliedschaft zu ermöglichen, als das Einzelpersonen ihren gesamten Investitionswunsch erfüllen können. Im Zweifel entscheidet der Vorstand und greift bspw. auf ein Losverfahren zurück. Wird in Zukunft weiteres Kapital benötigt, werden weitere Geschäftsanteile ausgegeben.

Welche Verzinsung bringt mein investiertes Geld?

Die Genossenschaft strebt eine angemessene Rendite für ihre Mitglieder und die gezeichneten Geschäftsanteile an. Die Garantie einer Verzinsung besteht nicht.

Wie sicher ist mein Geld bei der Genossenschaft?

Durch die Zeichnung der Geschäftsanteile werden Sie Mitglied der Genossenschaft und damit eines Unternehmens. Dabei besteht immer die Möglichkeit eines Totalverlusts Ihres Geschäftsanteils. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf die Höhe der jeweiligen Geschäftsanteile. Die Genossenschaft ist Mitglied im Raiffeisenverband Westfalen-Lippe e.V. (RVWL). Der RVWL hat das Unternehmenskonzept bei Gründung der Genossenschaft auf Plausibilität überprüft und gemäß § 11 Absatz 2 Nr. 3 GenG bestätigt, dass eine Gefährdung der Mitglieder und Gläubiger der Genossenschaft nicht zu erwarten ist.

Können wir mit mehreren Familienmitgliedern Mitglied in der Genossenschaft werden?

Ja. Denken Sie bitte daran, für jede Person (auch für minderjährige Personen) ein eigenständiges Nutzungskonto und eine eigenständige Interessensbekundung anzulegen.

Können meine (minderjährigen) Kinder oder Enkelkinder auch Mitglied in der Genossenschaft werden?

Auch minderjährige Personen können in der Genossenschaft Mitglied werden. Die Unterschrift muss in diesem Fall zwingend von den Erziehungsberechtigten geleistet werden. Bitte denken Sie daran, dass für jede Person (auch für minderjährige Personen) ein eigenständiges Nutzungskonto und eine eigenständige Interessensbekundung angelegt werden muss.

Können über eine E-Mailadresse mehrere Personen eine Interessensbekundung abgeben?

Auf der Beteiligungsplattform ist pro E-Mailadresse nur eine Interessensbekundung möglich. Jede Person benötigt daher eine eigene E-Mailadresse. Sollten Sie über keinen Internetzugang oder keine E-Mailadresse verfügen, melden Sie sich bei uns unter Tel. +49 (2551) 69-2121.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei meiner Mitgliedschaft und was passiert bei Kündigung mit meinem Genossenschaftsanteil?

Die Mitgliedschaft kann gemäß § 5 der Satzung schriftlich und mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum Ende des fünften Jahres nach dem Beitritt zur Genossenschaft erklärt werden. Nach Ende der Mitgliedschaft wird der Genossenschaftsanteil ausbezahlt. Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Auszahlungen an ausscheidende Mitglieder in der Genossenschaft verbleiben muss, beträgt 90 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres (§ 31 Satz 5 der Satzung).

Kann ich meinen Genossenschaftsanteil auf eine andere Person übertragen?

Sie können Ihren Genossenschaftsanteil auf eine andere Person übertragen, wenn die empfangende Person ihren Erstwohnsitz ebenfalls im Kreis Steinfurt hat.

Was passiert beim Todesfall mit meinem Genossenschaftsanteil?

Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus der Genossenschaft aus und seine Mitgliedschaft geht für den Rest des Geschäftsjahres auf den Erben über. Die Mitgliedschaft des Erben endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres und der Genossenschaftsanteil wird an den Erben ausbezahlt.

Muss ich den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen muss bei einer Privatperson („Natürliche Person“) nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Onlineportal

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Darüber hinaus bietet sie in Zukunft die Möglichkeit, Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zu zeichnen. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

    • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
    • Übersicht der abgeschlossenen Verträge
    • Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
    • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
    • Verwaltung Ihrer Investition


Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Sonderzeichen (; , . ? !)